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Tierschutz-Verbandsklage
NRW-Landtagsabstimmung
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf das Recht der Tierschutz-Verbandsklage in NRW, ist bei der Abstimmung im Düsseldorfer Landtag am 21. Januar 2010 erneut von CDU und FDP abgelehnt worden.
Der Bundesverband
Tierschutz e. V. protestierte am 21. Januar mit anderen Tierschützern vor dem Landtag in NRW für dieses Tierschutz-Verbandsklagerecht.
Johannes Remmel, Mitglied des Landtags, Parlamentarischer Geschäftsführer und Umweltpolitischer Sprecher von Bündnis90/Die Grünen im Gespräch mit Tierschützern
Hintergrundinformationen
Die Tierschutzverbandklage schafft kein neues Tierschutzrecht, sondern ist notwendig, um bereits geltende Tierschutzvorschriften in der Praxis wirkungsvoll durchzusetzen. Zwar wurde mit der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan. Doch fehlt es derzeit an Verfahrensvorschriften, um diesen Schutz auch vor Gericht einklagen zu können. Bisher besteht für diejenigen, die Tiere nutzen, die Möglichkeit, sich gegen ein "zuviel" an Tierschutz mittels Klage zu wehren. Die von einem "zu wenig" an Beachtung des Tierschutzes betroffenen Tiere können ihre Interessen jedoch nicht selbst vertreten und gegen Missachtung ihrer Rechte nicht gerichtlich vorgehen. Somit besteht derzeit ein deutliches Ungleichgewicht, das auch dem konsequenten Vollzug des Tierschutzgesetzes entgegensteht. Die Tierschutzverbände setzen sich deshalb dafür ein, als Verband auch vor Gericht "Anwälte der Tiere" zu sein. Mehr Info
Im September 2007 beschloss Bremen als erstes Bundesland die Einführung des Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen, das dann am 6. Oktober in Kraft trat.
Nach der Landtagswahl im Saarland am 30. August 2009 hat die Koalition aus CDU, FDP und B90/Die Grünen Anfang November ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Darin ist die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage vorgesehen. Der Bundesverband hatte im Vorfeld der Wahlen mit allen Parteien in Kontakt gestanden und sich für die Verbandsklage eingesetzt.
Auch Sie können helfen!!
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Ziegenfarm in Niedersachsen erneut ausgesetzt
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Das Verfahren, mit dem die Domäne Heidbrink aus dem Landschafts-schutzgebiet "Wesertal" herausgenommen werden soll, wurde zunächst gestoppt.
Am 14.1. war wieder eine Versammlung der Bürgerinitiative Weserbogen. |
Die Unternehmerfamilie Petri hat die fehlenden Unterlagen nun eingereicht.
Die Entscheidung über die Teillöschung des Land-schaftsschutzgebietes soll im Mai erfolgen. Aktuelle Informationen und die Einladung zur öffentlichen Info-Veranstaltung im Februar finden Sie unter
www.BI-Weserbogen.de
Kutschfahrten in Rothenburg ob der Tauber vorerst verboten
in den vergangenen Jahren berichtete der Bundesverband Tierschutz e. V. in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung der Kutschfahrten in Rothenburg ob der Tauber, nach dem tragischen Tod eines Kutschpferdes im Jahre 2006.
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Als nun auch wieder im August 2009 ein Kutschpferd unter untragbaren Umständen zu Tode kam, stellte sich wieder eine Flut von Protesten mit der Forderung nach dem Verbot der Kutschfahrten in der Stadt, an die Stadt Rothenburg ob der Tauber ein. Auch der Bundesverband Tierschutz e.V. beteiligte sich an dem Protest. |
Nun endlich, am 14. Januar 2010 bestätigt das Verwaltungs-gericht Ansbach, das Kutschfahrverbot in Rothenburg ob der Tauber. Pferdekutschen bleiben weiterhin aus der Rothenburger Altstadt verbannt.
Wegen der engen Gassen und der vielen Touristen, die durch die historische Altstadt schlenderten, stellten die Kutschfahrten "eine besondere örtliche Gefahr" dar. begründete das Gericht die Ent-
scheidung. Besonders das rutschige Kopfsteinpflaster bereitet den Pferden Probleme. Der Richter wies in der Begründung des Gerichts allerdings darauf hin, dass das Urteil "kein Freibrief" für die Stadt Rothenburg sei. Die Fuhrbetriebe sollten der Stadtverwaltung ein Konzept mit Routen vorlegen, in denen keine Gefahrenbereiche beinhaltet seien. "Sollten die Kutscher Vorschläge machen, werden wir sie prüfen", sagte der Oberbürgermeister Hartl dazu.
Auch der Leiter des Rothenburger Ordnungsamtes, Roland Pfafelhuber, zeigte sich mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden. "Wir haben uns das natürlich erhofft und sind froh, dass es im Moment so geregelt ist", sagte er.
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