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Fragwürdiges Kulturerbe Die französischen Erzeuger der als Delikatesse angebotenen und verkauften Paté de foie gras – der Gänsestopfleber – dürfte der Beschluss des französischen Parlaments im Oktober 2005 gefreut haben. Das Parlament hat die Stopfleber zu einem in Frankreich geschützten kulturellen und gastronomischen Erbe erklärt und damit indirekt die tierquälerische Herstellung gebilligt und legalisiert. Während die Zwangsmast in Deutschland, der Schweiz, Österreich und in den USA verboten ist, sollte der französische Parlamentsbeschluss offensichtlich den Verbotsbestrebungen auf EU-Ebene zuvorkommen. Ein solches Verbot ist jedoch angesichts der Herstellungsweise der gerade zur Weihnachtszeit beliebten „Delikatesse“ dringend erforderlich. Kaum ein Genießer dieses Produkts wird ahnen, dass es sich bei der Paté de foie gras um das Produkt eines krankhaft veränderten Organs – eben einer Fettleber – handelt. Um diese zu erlangen, werden jährlich tausende Gänse durch Trichter zwangsernährt, denn durch normale, nur übermäßige Fütterung sind solche zweifelhaften Erfolge nicht in der kurzen Zeit zu erreichen. Zum Stopfen der Vögel wird ein bis zu 50 cm langer Metalltrichter in den Hals des Tieres gestoßen, wobei oftmals schwere Verletzungen verursacht werden. Als Stopfmasse wird gebrochener Mais, vermengt mit tierischen Abfallfetten und Gärstoffen, verwendet. Dieser Brei ist zusätzlich mit Unmengen von Salz versetzt, damit die Vögel wegen des hierdurch verursachten Durstes vermehrt trinken, was wiederum den Getreidebrei zum Quellen bringt.
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Der Brei wird mittels Holzstäben durch den Trichter in den Magen geschoben, in moderneren Anlagen sogar mittels Pressluftpumpen. Anschließend wird den Gänsen der Hals mit starken Gummibändern oder mit Kastanien blockiert, um ein Hervorwürgen zu verhindern. Dieser Prozedur werden die Gänse dreimal am Tag über einen Zeitraum von vier Wochen ausgesetzt, wobei ihnen täglich 1,5 bis 2 kg Stopfmasse zugeführt werden. Zusätzliches Elend wird dadurch verursacht, dass die Tiere zumeist im Dunklen gehalten und in manchen Gegenden sogar mit den Füßen auf Brettern festgenagelt werden, um Gewichtsverlust durch Bewegung zu vermeiden. Ist die Gans nach mehreren Wochen dieser Strapazen „reif“, so wird sie geschlachtet. Nach einem Auszug aus der Instruktion für Produzenten von Fettleber ergibt sich hierzu Folgendes: „Schlachtung muss kurz vor dem natürlichen Tod durch Fettänderung der Leber erfolgen. Zeichen der Reife zur Schlachtung sind: Schwellen der Beine, herabhängender Unterleib, die Gans keucht, weiße Schattierung des Schnabels.“ Angesichts dieser Qualen ist es unbegreiflich, dass das daraus gewonnene Produkt überhaupt als Delikatesse betrachtet wird und nun auch noch offiziell zum französischen Kulturerbe geadelt wurde.
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