Tierversuche

EU-Tierversuchs-Richtlinie und deutsches Recht

2.786.435 Tiere wurden in Deutschland im Jahre 2009 in Tierversuchen verbraucht und getötet ! Das sind noch 3,5 % mehr Tiere als im Jahr 2008. 57.300 Tiere mußten für die Ausbildung angehender Tierärzte und Biologen sterben.

Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ prangert die stetig steigende Anzahl im Tierversuch leidender Tiere auf das Schärfste an.

Nun ist am 9.11.2010 die EU-Tierversuchs-Richtlinie in Kraft getreten, die nach ihrer ausdrücklichen Zielsetzung dazu beitragen soll, Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke letzten Endes vollständig zu ersetzen. Es sollen alternative Ansätze erleichtert und gefördert werden, und für die Tiere, die in Versuchen weiterhin verwendet werden müssen, soll ein möglichst hohes Schutzniveau gewährleistet werden.

Der Inhalt der Richtlinie im einzelnen kann allerdings in Anbetracht der wohlklingenden Zielsetzung nicht überzeugen.

Allerdings läßt die Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber gewisse Spielräume, die nun unbedingt von der Bundesregierung im Sinne des Tierschutzes genutzt werden müssen. Daran wirken die Tierschutzverbände, so auch der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ, intensiv mit. Die Richtlinie enthält außerdem eine wichtige und gute Regelung: Soweit nationale Tierschutzgesetze einen höheren Tierschutzstandard gewährleisten als die Richtlinie, so dürfen die Mitgliedstaaten diese  höheren Tierschutzanforderungen auch bei der Umsetzung der Richtlinie beibehalten. Wir brauchen also in Deutschland nicht hinter das Niveau unseres Tierschutzgesetzes zurückzugehen. Deshalb zählt zu unseren Forderungen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie die Beibehaltung des Erfordernisses einer ethischen Bewertung von Tierversuchen oder auch des Verbotes von Tierversuchen für Tabakerzeugnisse, Waschmittel, Kosmetika und Waffen.

Die EU-Tierversuchs-Richtlinie enthält auch Verbesserungen gegenüber unseren bisherigen Vorschriften zu Tierversuchen. So enthält sie z.B. ein Transparenzgebot für das behördliche Beurteilungsverfahren. Tierversuche in der Lehre bedürfen nach der Richtlinie – anders als dies nach unserem bisherigen deutschen Recht der Fall war – auch der Genehmigung. Die Richtlinie sieht Maßnahmen vor, die man heute mit dem Begriff Qualitätskontrolle bezeichnet: Tierversuche mit gravierenden Eingriffen müssen einer rückblickenden Bewertung unterzogen werden, und dieses Erfordernis kann von den Mitgliedstaaten auch ausgeweitet werden auf andere Versuche. Dabei hat die Behörde im Nachhinein noch einmal den Schaden, der den Tieren zugefügt wurde, den Schweregrad der Eingriffe und die Anzahl der Tiere rückblickend zu überprüfen und zu beurteilen, ferner auch die Frage, was zur Verminderung von Tierversuchen beitragen könnte.

  

Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ ist mit der Umsetzung der EU-Tierversuchs-Richtlinie in deutsches Recht in verschiedenen Gremien befaßt. Wir kämpfen gemeinsam mit anderen Tierschutzverbänden dafür, daß alle Spielräume der Richtlinie zugunsten des Tierschutzes ausgenutzt werden, um in möglichst vielen Bereichen gegenüber der heutigen Rechtslage ein Mehr an Tierschutz festzuschreiben. BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ im Einsatz gegen Tierversuche

Eines steht leider fest: Die Bemühungen der Tierschützer um den Inhalt der gesetzlichen Vorschriften können nur dazu führen, daß die Anforderungen an die Durchführung von Tierversuchen erhöht und dadurch hoffentlich die Zahl der Versuche mittel- und langfristig sinken wird. Die Entwicklung und die Anerkennung von Alternativmethoden zum Tierversuch sind noch nicht derart fortgeschritten und gesichert, daß wir es schaffen könnten, schon in Kürze zu einem Verbot von Tierversuchen zu gelangen.

Deshalb halten wir ein wissenschaftlich fundiertes intensives Suchen nach Ersatzmethoden für unerläßlich. Der BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ wirkt seit fast 25 Jahren in der Stiftung set mit. Es handelt sich um eine gemeinsame Stiftung der Tierschutzorganisationen BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ und Deutscher Tierschutzbund sowie der Industrie. Aufgabe der Stiftung set ist es, die konsequente Umsetzung der „3R“ voranzutreiben. Darunter wird folgendes verstanden: Replacement: Ersatz von Tierversuchen durch tierversuchsfreie Verfahren. Reduktion: Reduzierung der Zahl der notwendigen Tierversuche und der Menge der dafür eingesetzten Versuchstiere. Refinement: Verfeinerung und Verbesserung der Versuchsabläufe, so daß die Leiden der eingesetzten Versuchstiere gelindert und gezieltere Informationen aus den Experimenten gewonnen werden können.

Den Vorrang haben für uns die beiden ersten „R“, nämlich das Bemühen um den Ersatz und die Reduzierung von Tierversuchen und der Zahl der eingesetzten Versuchstiere.

Erfreulicherweise wird die Stiftung in den nächsten 5 Jahren auch finanziell vom zuständigen Bundesministerium unterstützt. Es konnten vor diesem Hintergrund bereits einige neue Projekte im Sinne der Tiere auf den Weg gebracht werden.

Falls Sie, verehrte Leserinnen und Leser, noch Fragen zu dem Thema haben, können Sie sich gerne mit dem BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ in Verbindung setzen.

 

 



Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen


So kompliziert der Name klingt, dahinter verbirgt sich ganz praktische Tierschutzarbeit. Sie wird erbracht in einer ungewöhnlichen Konstellation. [weiter...]

 

Listen von Herstellern und Vertriebsfirmen von Kosmetik ohne Tierversuche können Sie in unserer Hauptgeschäftsstelle anfordern.
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