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Unsere aktuellen Tierschutz-Themen

Wir laden unsere Mitglieder herzlich

Wir laden unsere Mitglieder herzlich

zur Jahreshauptversammlung in Wesel ein

Am Sonntag, 5. Mai, 11.-13 Uhr, halten wir unsere Mitgliederversammlung im Tierheim Wesel ab. Erstmalig ist die Veranstaltung hybrid angelegt - das heißt: Entweder nehmen Sie vor Ort im Pfötchencafe teil oder Sie schalten sich über einen Link zu, den Sie vorab von uns erhalten.

Bitte melden Sie sich bis zum 21. April an und teilen uns mit, wie Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten (in Präsenz oder per digitaler Zuschaltung). Dafür brauchen wir bitte Ihre eMailadresse - und natürlich immer auch Ihre aktuellen Adressedaten, damit Sie als unsere Mitglieder unsere Schreiben und das Magazin erhalten  können. 

Die Einladung ist bereits postalisch an Sie herausgegangen. Falls Sie kein Schreiben von uns bekommen haben sollten, manchmal gehen Briefe auf dem Postweg ja verloren, können Sie unsere Einladung für Mitglieder hier einsehen.

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Wird der Dackel verboten?

Wird der Dackel verboten?

VDH polemisiert gegen das geplante Tierschutzgesetz

Der Verband für das deutsche Hundewesen macht gegen gerade die geplante Tierschutzgesetz-Reform mobil. Im Kern geht es dem VDH um das Qualzuchtverbot, dessen Zielsetzung absichtlich missverstanden wird.

Wird der Dackel verboten? Mit dieser Fehlinterpretation polemisiert der VDH gegen das verschärfte Tierschutzgesetz. Über eine Petition ruft der Verband zur Ablehnung des neuen Tierschutzgesetzes auf, anstatt endlich einmal klare Position zu beziehen und sich für den umfassenden Schutz von Hunden und den Erhalt gesunder Rassen auszusprechen. Man könnte sich den VDH auch als Schutzpatron für Hunde vorstellen, der dafür sorgt, dass kein Hund in falsche Hände kommt, dass der illegale Welpenhandel weitaus konsequenter bekämpft wird und dass nur Hunde das Licht der Welt erblicken, die nicht aufgrund von Qualzuchtmerkmalen am Atmen gehindert werden.

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Gemeinsame Stellungnahme

Gemeinsame Stellungnahme

zum Referentenentwurf Tierschutzgesetz

Gemeinsame Stellungnahme vom Bundesverband Tierschutz e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. sowie Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
(Stand: 2. Februar 2024)


Es ist politisch unstrittig, dass die derzeitigen Regelungen im deutschen Tierschutzrecht unzureichend sind, um der Zielsetzung des Tierschutzgesetzes, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“, konsequent gerecht zu werden.
Massive Defizite sowie deren mangelhafte Verfolgung und Sanktionierung sind insbesondere im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu beklagen.

„Eine ernsthafte Bekämpfung gravierender, systematischer, institutionalisierter und strafbarer Verletzungen des Tierschutzrechts, der organisierten Agrarkriminalität, findet … nicht statt. Wer eine Tierquälerei begeht, wird bestraft, wer sie tausendfach begeht, bleibt straflos und kann sogar mit staatlicher Subventionierung rechnen.“ (Bülte, 2018) 1

Hier gehts zur Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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