Im Koalitionsvertrag stand: Die Anbindehaltung von Rindern soll beendet werden. Doch das Bundeslandwirtschaftsministerium macht das Gegenteil! Hier der Offene Brief von mehreren Tierschutzverbänden an Cem Özdemir.
Die Anbindehaltung, im Widerspruch zu §2 Tierschutzgesetz, soll nach der letzten Fassung des Referentenentwurfs für ein geändertes Tierschutzgesetz noch zehn weitere Jahre möglich sein! In der ersten Fassung vom Juni 2023 waren es noch fünf Jahre - ebenso sollte das Auslaufen der Anbindehaltung an einen Wechsel des Betriebsinhabers gekoppelt sein. Auch dieser Passus ist in der aktuellen Fassung des Referentenentwurfs den Interessen der Bauernlobby zum Opfer gefallen.