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Wie gemein ist das denn - der nächste Fall

Wie gemein ist das denn - der nächste Fall

Odin, 11 Jahre, an Bundesstraße ausgesetzt

Pressemeldung

Drei Mal weitergereicht - dann endet Odin ausgesetzt an der Bundesstraße vor dem Tierheim

Tierheim Wesel, 22. Januar 2018. Vor zwei Tagen wurde ein alter, zitternder Jack-Russel an der Bundesstraße vor dem Tierheim ausgesetzt.

Im Tierheim wird sofort recherchiert. Der Rüde trägt einen Chip, man kontaktiert das Haustierregister Tasso und erfährt, dass Odin bis vor sechs Jahren eine Besitzerin in Duisburg hatte. Sie gab ihn dann an eine Frau in Dinslaken ab - und diese Halterin reichte ihn vor 14 Tagen angeblich wieder weiter. An die neuen Besitzer kann sie sich nicht erinnern.

Odin ist elf Jahre alt, ein ergrauter Hundesenior, der i seinem Leben offensichtlich laufend hin und hergeschoben wurde, bis seine letzten Besitzer jetzt auf besonders unfaire Weise den Schlussstrich zogen: Sie banden ihn an der Bundesstraße vor dem Tierheim fest. "Bei den meisten ausgesetzten Tieren hat man kaum Chancen, die Täter ausfindig zu machen", sagt Tierheimleiterin Gabi Wettläufer. "Doch in diesem Fall haben wir durch den Chip und die Registrierung schon wichtige Hinweise auf die über die Jahre beteiligten Kontaktpersonen erhalten."

Noch wartet das Tierheim auf die Rückmeldung der vorletzten Besitzerin in Dinslaken, die Odin nach eigener Angabe vor zwei Wochen weitergab. "Wenn wir diese Angaben zu den vermeintlich neuen Haltern im Laufe des Tages nicht bekommen, leiten wir den Fall noch heute an die Polizei", so Gabi Wettläufer. "Das Aussetzen von Tieren ist keine Kleinigkeit", betont die Tierheimleiterin. "Ein Tier auszusetzen ist nach §3 TierSchG verboten und wird als Ordnungswidrigkeit gemäß §18 Abs. 1 Nr. 4 TierSCHG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet."

Der Hundesenior ist inzwischen der dritte alte Hund, der von seinen Haltern ins Tierheim gebracht wurde. "Nicht umsonst sind unsere Auflagen für eine Vermittlung so hoch", erklärt Gabi Wettläufer. "Wer sich für einen Hund interessiert, muss mindestens fünf bis sechs Mal zu Spaziergängen ins Tierheim kommen, die gesamte Familie mitbringen und den Hund zur Probe für einen oder mehrere Tage mit nach Hause nehmen." Diese, von Besuchern oft als zu streng kritisierten, Bestimmungen sind Schutzmaßnahmen für die Tierheimhunde, die schließlich in zuverlässige Hände vermittelt werden sollen.      

"Gerade so ein trauriger Fall wie der von Odin", so die Tierheimleiterin, "zeigt, wie wichtig eine verantwortungsvolle Vermittlung ist." Damit sich die künftigen Hundehalter nicht in Kürze wieder von ihrem Tier trennen, müssen alle Aspekte der Hundehaltung in ausführlichen Gesprächen abgeklärt werden. Sind alle Familienmitglieder mit der Anschaffung des Hundes einverstanden, passt das Tier mit seinen Ansprüchen an Bewegung, Beschäftigung in die Familie, kann der Hund alleine bleiben und wie groß ist die Bereitschaft, das Tier auch bis ins hohe Alter zu versorgen?

Das Tierheim Wesel nimmt Hinweise zu Odin gerne entgegen und freut sich über  Unterstützung seiner Tierschutzarbeit. Kontakt: 0281 - 566 99 und info@tierheim-wesel.de.

 





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