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Pressemeldung zum Islamischen Opferfest

Pressemeldung zum Islamischen Opferfest

BVT: Illegale Schächtungen müssen geahndet werden!

Berlin, 30. August 2017: Vom 31. August bis zum 4. September findet weltweit das viertägige Islamische Opferfest Idu-I-Adha (türkisch „Kurban Bayrami“) statt. In Gedenken an den Propheten Ibrahim, der bereit war, seinen Sohn Ismail an Allah zu opfern, sind nach islamischem Ritus Muslime aufgerufen, ein Schächtopfer zu bringen und das Fleisch an Bedürftige zu verteilen.

Beim Schächten wird den Tieren bei vollem Bewusstsein, also ohne vorherige Betäubung, die Kehle durchgeschnitten, wobei die Tiere erhebliche Qualen erleiden.

In Deutschland ist das Schächten von Tieren grundsätzlich verboten. Es darf nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden - und zwar nur dann, wenn religiöse Vorschriften den Verzehr von betäubungslos geschlachteten Tieren zwingend vorschreiben. Darüber hinaus muss deutlich gemacht werden, dass das Schächtfleisch ausschließlich an eben diese Religionsangehörigen abgegeben wird. 

Die Ausnahmegenehmigungen erteilen die zuständigen Veterinärbehörden - doch immer wieder kommt es vor, dass Tiere in Hinterhöfen, auf Bauernhöfen oder auf freiem Feld illegal geschächtet werden.

"Wir sind leider mit der Tatsache konfrontiert, dass vor und während des Islamischen Opferfestes Schafe, Ziegen und kleinere Tiere betäubungslos geschlachtet werden, obwohl dies streng verboten ist", sagt Dr. Gerd Gies, Vorsitzender des Bundesverband Tierschutz e.V. (BVT).

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