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Schluss mit betäubungslosem Schächten

Schluss mit betäubungslosem Schächten

Bundesverband Tierschutz stellt Film zum Thema vor

Berlin, 15. August. Der Bundesverband Tierschutz e.V. (BVT) hat einen Film zum betäubungslosen Schächten erarbeiten lassen. Der Kurzfilm ist jetzt, eine Woche vor Beginn des islamischen Opferfestes in Deutschland, auf youtube und der Webseite abrufbar und liefert - in Form eines Interviews mit dem BVT-Vorsitzenden, Dr. Gerd Gies - alle Hintergründe zu dem sensiblen Thema. 

Im Film wird dargelegt, warum das Schächten ohne Betäubung Tierquälerei ist. Diese Einschätzung wird auch von der Bundestierärztekammer so getroffen. Beim Schächten wird den Tieren bei vollem Bewusstsein, also ohne vorherige Betäubung, die Kehle durchgeschnitten, wobei die Tiere erhebliche Qualen erleiden.

 Selbst von islamischen Religionsautoritäten wird eine „In-Ohnmacht-Versetzung” der Tiere durch eine reversible Elektrobetäubung als religionskonform angesehen. Es besteht daher kein Grund, betäubungslos zu schächten. Die rechtlich vorgeschriebene Kurzzeitbetäubung sei überfällig, betont der Bundesverband Tierschutz.  

 "Wenn der Bundesverband Tierschutz für eine Kurzzeitbetäubung vor dem Schächten eintritt", sagt Dr. Gerd Gies, "nehmen wir damit keine politische Einschätzung vor. Unserem Verband geht es ausschließlich um den Schutz der Tiere."

Der BVT fordert neben der Kurzzeitbetäubung eine Deklarationspflicht für Schächtfleisch. Da die zunehmende Nachfrage in Deutschland an geschächtetem Fleisch nur durch Importe aus Ländern gedeckt werden kann, in denen in großem Umfang industriell geschächtet wird, muss deutlich werden, wie die Tiere geschlachtet wurden. "Kein Verbraucher möchte ohne sein Wissen im Restaurant Fleisch von Tieren vorgesetzt bekommen, die ohne Betäubung geschlachtet worden sind", ist der BVT-Vorsitzende überzeugt. Hier sollte nach Auffassung des Verbandes die Bundesregierung auf die Europäische Union einwirken und entsprechende gesetzliche Regelungen für die EU-Mitgliedsstaaten erlassen.

In Deutschland ist das Schächten von Tieren grundsätzlich verboten. Es darf nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden - und zwar nur dann, wenn religiöse Vorschriften den Verzehr von betäubungslos geschlachteten Tieren zwingend vorschreiben. Darüber hinaus muss deutlich gemacht werden, dass das Schächtfleisch ausschließlich an eben genau diese  Religionsangehörige abgegeben wird. Die Ausnahmegenehmigungen erteilen die zuständigen Veterinärbehörden - doch immer wieder kommt es vor - und dies besonders vor und während des islamischen Opferfestes - dass Tiere in Hinterhöfen, auf Bauernhöfen oder auf freiem Feld illegal geschächtet werden.

Der Verband fordert die Behörden auf, keine Ausnahmegenehmigungen zum Schächten zu erteilen, die Kontrollen zu verschärfen und Verstöße gegen das in Deutschland geltende Schächtverbot konsequent zu ahnden.  Landwirte, die Muslimen Tiere zum Schächten überlassen oder Schächtungen auf ihrem Hof zulassen, können wegen Beihilfe belangt und nach § 27 StGB mit hohen Geldbußen, bis zu 25.000 Euro, bestraft werden.

Das islamische Opferfest Id al-Adha (türkisch Kurban Bayrami) hat für Muslime weltweit eine große Bedeutung. In Deutschland wird das viertägige Opferfest vom 22.-25. August begangen. In Gedenken an den Propheten Ibrahim, der bereit war, einen seiner Söhne Allah zu opfern, sind nach islamischem Ritus Muslime aufgerufen, ein Schächtopfer zu bringen und das Fleisch an Bedürftige zu verteilen.

 

 

 





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