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Sieg für den Tierschutz

Sieg für den Tierschutz

Betäubungspflicht für Ferkelkastration ab 2019 bleibt

Berlin, 21.09.2018: Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung die Anträge der Länder Niedersachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommer für eine Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration abgelehnt. Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 1.1.2019 bleibt somit erhalten. „Das ist ein guter Tag für die den Schutz der Tiere. Wir freuen uns, dass der Bundesrat standhaft geblieben ist und   am Ausstiegsdatum der betäubungslosen Ferkelkastration festgehalten hat“, so Dr. Jörg Styrie, Geschäftsführer des Bundesverbandes Tierschutz.

Auf Druck der Schweinehalter hatten die genannten Bundesländer eine Fristverlängerung der betäubungslosen Kastration der Ferkel um mindestens zwei Jahre gefordert. Sie begründeten diese Forderung mit dem Hinweis, dass keine praxisreifen Alternativen zu diesem Verfahren zur Verfügung ständen und zumindest so lange an der betäubungslosen Ferkelkastration festgehalten werden müsste, bis ein zugelassenes Betäubungsmittel auf dem Markt sei, das auch von den Tierhaltern angewendet werden dürfe.

Entgegen dieser Behauptung gibt es jedoch bereits mehrere praxiserprobte Verfahren, mit denen ein Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration möglich ist. Viele Ferkel im Biobereich werden bereits heute schon unter Vollnarkose kastriert. Ein weiteres Verfahren ist die Impfung männliche Ferkel zur Verzögerung der Geschlechtsreife. Auch die Ebermast ist möglich, wenn die Tiere frühzeitiger geschlachtet werden. „Alle diese Verfahren sind zwar mit höheren Kosten verbunden, der Tierschutz darf aber nicht zugunsten wirtschaftlicher Erwägungen geopfert werden. Der Bundesrat hat diese erkannt und damit  in deutlicher Weise der der Staatszielbestimmung Rechnung getragen“, so die Bewertung von Styrie.





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