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Bundesverband Tierschutz begrüßt Antrag der FDP

Bundesverband Tierschutz begrüßt Antrag der FDP

Einhaltung von Tierschutzrecht wirksam und effizient kontrollieren

Bundesverband Tierschutz e.V., 12.12.2018: Mit dem am 5. Dezember 2018 von der FDP in den Bundestag eingebrachten Antrag, verbindliche Kontrollintervalle für Nutztierhaltungsbetriebe festzulegen, Kontrollen nach bundeseinheitlich festgelegten Standards vorzunehmen sowie für effiziente Kontrollstrukturen zu sorgen, wurden Forderungen aufgenommen, die der Bundesverband Tierschutz (BVT) seit langem erhebt. Wiederholt hat der BVT die unzureichende Kontrolldichte landwirtschaftlicher Betriebe kritisiert und eine ausreichende personelle Ausstattung der zuständigen Behörden gefordert.

„Dass die derzeitigen Tierschutzkontrollen kein Garant dafür sind, dass tierschutzrechtliche Vorgaben in landwirtschaftlichen Betrieben tatsächlich auch eingehalten werden,  sondern im Gegenteil, Tierschutzvergehen befördern, da sie nicht entdeckt werden,  ist ein offenes Geheimnis.  Ich begrüße es daher sehr, dass sich die FDP dieser Thematik annimmt und die Bundesregierung auffordert, mit zusätzlichen Bundesmitteln von bis zu 140 Millionen Euro den Tierschutzvollzug zu gewährleisten“ so Dr. Gerd Gies, Vorsitzender des Bundesverband Tierschutz e. V. und selber ehemaliger Amtstierarzt.

Die Wahrscheinlichkeit einer Tierschutzkontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben liegt rechnerisch zwischen 2,8 Jahren (Berlin) und bis zu 48,1 Jahren (Bayern).  Mit dieser enormen Spannweite der Kontrolldichte ist der Nichtbeachtung gesetzlicher Mindeststandards beim Tierschutz Tür und Tor geöffnet. Selbst wenn die Behörden wollten, ist eine ausreichende Kontrolldichte mit dem vorhandenen Personal nicht zu gewährleisten. Der Bundesverband Beamteter Tierärzte beziffert den Personalnotstand bei den Amtstierärzten auf bundesweit 2.000 Stellen.

„Politische Lippenbekenntnisse für den Tierschutz reichen nicht, die Bundesregierung ist aufgefordert, die Länder bei dem Vollzug des Bundestierschutzgesetzes und seinen Ausführungsverordnungen zu unterstützen. Nur so ist gewährleistet, dass wenigstens die rechtlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an eine artgerechte Tierhaltung auch eingehalten werden“, fordert Gies.

Die Amtstierärzte sieht der Tierschutzverband in der Verantwortung, bei vorgefundenen Missständen unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfaltspflicht für die Tiere zu handeln. „Es kann nicht sein, dass  sich vereinzelt Amtstierärzte an Tierschutzvergehen durch Wegschauen bzw. aktiver Hilfestellung mitschuldig machen und damit Kontrollen ad absurdum führen“, kommentiert Gies im Hinblick auf dokumentierte Missstände im Schlachthof in Oldenburg.

 

 

 





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