Pressemeldung der in Nordrhein-Westfalen anerkannten Tierschutzverbände
Vor fünf Jahren führte Nordrhein-Westfalen (NRW) als zweites Bundesland die Tierschutzverbandsklage ein. Ein Meilenstein für den Tierschutz, denn seither ist es anerkannten Tierschutzorganisationen möglich, den Schutz von Tieren vor Gericht einzuklagen. Ein Klagerecht, was auch im Naturschutz schon lange besteht. Acht andere Bundesländer zogen nach.
Die seit Sommer 2017 regierende schwarz-gelbe Landesregierung hatte sich jedoch stets ablehnend gegenüber diesem wichtigen Instrument gezeigt. Nun ist es amtlich. Das Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte tritt jetzt in Nordrhein-Westfalen mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft. In der Sitzung des Landtages vom 12.12.2018 stimmten FDP und CDU mit Stimmen der AfD gegen die Verlängerung des Gesetzes.
Noch bis zuletzt hatten juristische Experten wie Dr. Christoph Maisack und bundesweit arbeitende Verbände, wie der Deutsche Naturschutzring – ein übergreifender Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen – gewarnt und sich für die Aufrechterhaltung der Tierschutz-verbandsklage eingesetzt. Der Deutsche Naturschutzring sogar mit einem Schreiben eigens an Umweltministerin Heinen-Esser.
Torsten Schmidt, der 1. Vorsitzende des Landesbüro anerkannter Tierschutzverbände: „Die Tierschutzverbandsklage stand stets für moderne Tierschutzpolitik. In anderen Bundesländern haben wir den Austausch im Tierschutz, den die Zivilbevölkerung erwartet, bereits vertrauensvoll und konstruktiv vorangetrieben. Den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen, der einst in anderen Bundesländern als Vorreiter eben dieser modernen Tierschutzpolitik galt, nun als Kahlschlag zu erleben, macht fassungslos. Wenn die Verbesserung des Tierschutzes kein Lippenbekenntnis sein soll, muss die Regierung liefern. Ansonsten verkommt der Tierschutz nun zur Farce.“