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Tierschutz bleibt auf der Strecke

Tierschutz bleibt auf der Strecke

Novellierung des NRW-Jagdgesetzes

Am 16. Januar berät der nordrhein-westfälische Umweltausschuss über die Novellierung des Jagdgesetzes. Mit der Novelle will die schwarz-gelbe Landesregierung das unter Rot-Grün eingeführte Ökologische Jagdgesetz wieder rückgängig machen.

Die Folge: Viele tierquälerische Praktiken bei der Jagdausübung werden wieder erlaubt, die Befugnisse der Jägerschaft für Eingriffe in Natur- und Landschaft deutlich erweitert. Aus Sicht der Tierschutzverbände ist der Gesetzentwurf ein „Kniefall vor der Jagd-Lobby“.

Das vor vier Jahren von SPD und Grünen in NRW eingeführte Ökologische Jagdgesetz (ÖJG) wurde damals in weiten Teilen von Tier- und Naturschutzverbänden begrüßt, da es viele grausame Jagdformen und ökologisch schädliche Praktiken untersagte.

Die konservative Jägerschaft lehnte das ÖJG jedoch von Beginn an ab und drängte darauf, die Verbesserungen wieder rückgängig zu machen. Schon vor dem Regierungswechsel versprachen CDU und FDP den Jägern, das ÖJG zurückzunehmen und ihre Privilegien widerherzustellen, was auch Eingang in den Koalitionsvertrag fand. Darin heißt es: ´Das Landesjagdgesetz werden wir weitreichend überarbeiten und die Fehler der letzten Novellierung rasch korrigieren´.

Im Frühjahr 2018 legte die schwarz-gelbe Landesregierung ihren Gesetzentwurf vor.

Die Tierschutzverbände befanden in ihrer Stellungnahme die Mehrzahl der geplanten Änderungen als inakzeptabel und lehnten den Entwurf ab. Kritikpunkte waren unter anderem: die Liste der jagdbaren Tierarten soll deutlich erweitert werden, tierschutzwidrige Jagd- und Ausbildungsmethoden sollen wieder erlaubt werden, die Jagdzeiten sollen verlängert und der Nachweis einer ausreichenden Schiessfertigkeit wegfallen.

„Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Kniefall vor der Jagd-Lobby. Viele grausame Praktiken, wie die Baujagd auf Füchse und Dachse, die Jagdhundeausbildung an lebenden Stockenten und Wildschweinen oder der Abschuss eigens ausgesetzten Zuchttieren, sollen wieder möglich sein. Statt einem modernen Jagdrecht, das auf aktuellen wildbiologischen Erkenntnissen und tierschutzethischen Grundsätzen beruht, steht diese Novelle für ein überwunden geglaubtes Nutzungsrecht zu Gunsten einer privilegierten Freizeitjagd!“ kritisiert XY, vom Verband XY.

Nach Ansicht der Tierschutzverbände sprechen nicht nur ethische und wissenschaftliche Argumente gegen den vorliegenden Gesetzentwurf. Die Regelungen sind aus ihrer Sicht auch teilweise rechtswidrig, da sie weder mit der Landesverfassung noch mit dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz vereinbar seien. Hinzu käme, dass bestimmte Tierarten, die jetzt auf der Liste der jagdbaren Arten stünden, nach EU-Recht gar nicht bejagt werden dürften.

Aus Sicht der Tierschutzverbände tut sich die schwarz-gelbe Landesregierung mit dem geplanten Landesjagdgesetz selbst keinen Gefallen: „Die Jagd wird nicht ohne Grund von weiteren Teilen der Bevölkerung kritisch gesehen. Dieses aus Tierschutz-Sicht katastrophale Jagdgesetz wird dieses Misstrauen weiter schüren. Nimmt man die Abschaffung der Tierschutz-Verbandsklage, den Fall Schulze Föcking und die Einstellung der Stabstelle Umweltkriminalität hinzu, steht die NRW-Landesregierung in Sachen Tier- und Naturschutz vor einem politischen Scherbenhaufen“, schließt Ledermann.

 





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