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Ferkelkastration:

Ferkelkastration:

Narkosemittel und Kastration gehören nicht in die Hände von Laien

Pressemitteilung

Tierschutzverbände  lehnen die geplante Verordnung zur Durchführung der Isofluran-Narkose bei der Ferkelkastration durch Tierhalter ab.

Die Tierschutzorganisationen Bundesverband Tierschutz, VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz, Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt sowie der Bund gegen Missbrauch der Tiere lehnen den Referenten-Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen ab und fordern die Beibehaltung des Tierärztevorbehalts für die Anwendung von Isofluran. 

„Es kann und darf nicht sein, dass aus rein finanziellen Erwägungen die Narkose von Laien durchgeführt wird.  Die Einschätzung, ob ein Ferkel narkosetauglich ist, kann nur von einem Tierarzt vorgenommen werden. Lebensbedrohlich wird es für die Ferkel, wenn es zu Narkosezwischenfällen kommt. Ein Landwirt ist nicht in der Lage, die notwendigen Entscheidungen und Maßnahmen zur Rettung der Tiere zu treffen und durchzuführen.  Die Kastration mit Isofluran muss deshalb weiterhin allein Tierärzten vorbehalten bleiben", so die Position von Dr. Jörg Styrie, Geschäftsführer des Bundesverband Tierschutz e.V..

Das Bundesministerium für Landwirtschaft (BMEL) plant, die Isofluran-Narkose zur Durchführung der Ferkelkastration unter Betäubung zukünftig durch Tierhalter zu ermöglichen. Dazu hat das Ministerium einen Referenten-Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, zu dem Verbände Stellung beziehen können. Die Tierschutzverbände priorisieren die Durchführung der Ebermast mit oder ohne Impfung gegen Ebergeruch, die es gelte in die Breite zu bringen, und sehen in der chirurgischen Kastration unter Allgemeinanästhesie lediglich eine weitere Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration, die aber weiterhin ausschließlich dem Tierarzt vorbehalten sein sollte.

Die Organisationen kritisieren die rein ökonomische Begründung des BMEL, die die Anwendung von Isofluran durch Tierhalter rechtfertigen soll. Zudem sei eine ausreichende Kontrolle der Anwendung von Isofluran durch Tierhalter vor dem Hintergrund der ohnehin sehr niedrigen Kontrolldichte auf deutschen Betrieben nicht zu erwarten. Eine Aufhebung des Tierärztevorbehalts gehe deshalb am Tierschutzgedanken, der ja Auslöser der Debatte um eine Betäubungspflicht war, vorbei. Die Organisationen warnen in diesem Zusammenhang vor weiterem vorhersehbarem Tierleid. Sie verweisen diesbezüglich auf Untersuchungen aus der Schweiz, die nachweislich unbefriedigende Betäubungs- und Anwendungsfehler aufweisen.

Lesen Sie hier die Stellungnahme zu Isofluran





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