Berlin, 3. Juli 2020 Der Bundesrat entschied heute über die Kastenstandhaltung von Sauen. Vorausgegangen waren monatelange Proteste von Tierschützern, die den Verordnungsentwurf von Julia Klöckner scharf kritisiert hatten. Die Bundeslandwirtschaftsministerin wollte den tierschutzwidrigen Kastenstand weitere 17 Jahre beibehalten und hätte damit das „Magdeburger Urteil“ von 2016 ignoriert. Die Richter hatten festgehalten, dass Sauen in Kastenständen die Möglichkeit gewährt werden müsse, ihre Beine im Liegen auszustrecken.
Die Abstimmung heute ist ein Teilerfolg: Mit einer Übergangsfrist von acht Jahren wird die Kastenstandhaltung im Deckbereich abgeschafft, nicht jedoch im Abferkelbereich. Anstelle des engen Metallkäfigs sollen Sauen im Deckbereich künftig in der Gruppe gehalten werden, wobei jedem Tier maximal 5 Quadratmeter Platz zugestanden werden. Nur bei der künstlichen Besamung dürfen die Sauen dann noch kurzfristig fixiert werden.
Während trächtige Schweine in der Abferkelbucht bislang zwischen 21 und 28 Tagen eingezwängt im Kastenstand verbringen, soll diese Tortur erst nach 15 Jahren auf fünf Tage beschränkt bleiben.
„Wir bedauern die lange Übergangsfrist von acht Jahren und fordern gleichfalls den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung im Abferkelstall, kommentiert Dr. Jörg Styrie, Geschäftsführer des BVT die heutige Entscheidung des Bundesrats. Zum wiederholten Male hatten sich die großen Tierschutzorganisationen, unter ihnen der BVT, vor dem Bundesrat an der Leipziger Straße in Berlin versammelt, um für das Ende der tierschutzwidrigen Kastenstandhaltung zu demonstrieren.
„Gleichzeitig sind wir aber auch erleichtert, dass sich mit der Abschaffung der Kastenstandhaltung im Deckbereich eine Bewegung in der konventionellen Tierhaltung abzeichnet. Mehrheitlich haben die Ministerpräsidenten der Länder dem Vorstoß von Julia Klöckner für eine Fortsetzung des Sauenleids im Kastenstand für weitere 17 Jahre eine Absage erteilt“, so Dr. Jörg Styrie. Die Landwirte sind jetzt aufgefordert, Umbaukonzepte zu erarbeiten.