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Wenn Welpen in Quarantäne müssen

Wenn Welpen in Quarantäne müssen

Warum korrekte Impfungen so wichtig sind

Tierheim Wesel, 25. September 2020. Bis letzte Woche saß im Tierheim Wesel ein „kleiner Eisbär“ in Quarantäne. 14 Tage musste der Golden Retrieverwelpe in Isolation verbringen, weil der Nachweis über die notwendige Tollwutimpfung fehlte.

Rückblick: Der Welpe war im Alter von nicht einmal acht Wochen im August an eine Familie verkauft worden. Sie hatten den Welpen aus polnischer Zucht auf www.tierwelt.de gefunden, ihn gekauft und bei einem Mittelsmann in NRW abgeholt. Laut Impfausweis hatte der Welpe die erste Grundimmunisierung erhalten.

Weil sie alles richtig machen will, stellt die Familie den „kleinen Eisbären“ dem Tierarzt vor. Ergebnis: Der Welpe ist verständlicherweise noch nicht gegen Tollwut geimpft, weil dies erst ab der 12. Woche üblich ist. Doch der Kontrolltest zeigt einen viel zu hohen Tollwuttiter, der möglicherweise auf eine regelmäßige Impfung der Mutterhündin zurückzuführen ist, allerdings auch für eine akute Infektion stehen könnte.

Weil erst alle Informationen aus Polen beschafft werden müssen, verhängt das Kreisveterinäramt eine Quarantäne für den Retrieverwelpen im Tierheim Wesel. Hier muss der Kleine zur Sicherheit erst einmal ohne Kontakt zu anderen Hunden und Menschen gehalten werden, bis ein späterer Bluttest hoffentlich Entwarnung gibt. Fallen importierte Hunde bei Kontrollen zum Beispiel am Frankfurter Flughafen auf, sind die Bestimmungen weitaus schärfer: Bis zu 12 Wochen werden die Tiere dann isoliert. Für Welpen, die in den ersten Lebenswochen ihre Prägephasen durchlaufen und wichtige Eindrücke aus ihrer Umwelt aufnehmen und verarbeiten müssen, stellt eine Quarantäneverfügung eine große Belastung dar und wirkt sich häufig negativ auf ihr späteres Sozialverhalten aus.

Der „kleine Eisbär“ hatte jedoch Glück: Die notwendigen Unterlagen sind eingetroffen, der Bluttest nach zwei Wochen in Ordnung, der Tollwuttiter gesunken und die Familie, die sich jeden Tag nach dem Befunden ihres Welpen erkundigt hatte, darf ihn überglücklich in die Arme schließen. Dennoch muss der Kleine bis zur endgültigen Tollwutimpfung ab der 12. Lebenswoche in Hausquarantäne bleiben.

Tierheimleiterin Gabi Wettläufer: „Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf bzw. der Abholung des Welpen ganz genau, welche Impfungen ein Welpe mit acht Wochen haben und wie dies korrekt mit welchen Aufklebern im Impfausweis vermerkt sein muss. Beachten Sie, dass bei Tieren aus dem Ausland klare Vorgaben bestehen: So darf der Welpe erst mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden, und der Ausreisezeitpunkt aus einem europäischen Land kann erst mit 15 Wochen erfolgen.

Das Impfschema für Welpen sieht so aus: Ab der 8. Lebenswoche wird gegen Parvovirose, Hepatitis, Staupe, Leptospirose und Zwingerhusten geimpft und diese Impfungen in der 12. Woche wiederholt. Ab der 12. Lebenswoche kommt Tollwut dazu.

„Wenn Sie also von einem Züchter hören, dass Ihr acht Wochen alter Welpe bereits komplett geimpft wurde, werden Sie misstrauisch! Das ist zu früh und würde dem Hund in dem jungen Alter schaden oder die Aussage stimmt ganz einfach nicht. Bitte schauen Sie auch auf die anderen Angaben im Heimtierausweis und lassen von Ihrem Tierarzt mit seinem Lesegerät den im Welpen implantierten Chip auslesen, ob die im Ausweis vermerkte Nummer identisch ist“, rät Gabi Wettläufer.

Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an das Tierheim wenden. Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten des Tierheims aufgrund der wieder verschärften Corona-Maßnahmen nicht mehr gelten. Interessenten müssen Termine vereinbaren, damit sich nicht mehrere Besucher gleichzeitig im Tierheim aufhalten. Und vielleicht muss es auch nicht immer ein Welpe sein; im Tierheim warten derzeit 22 Hunde auf ein neues Zuhause. Sie alle haben eine Chance verdient.

Alle Infos unter www.tierheim-wesel.de

 





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