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Kabinettsbeschluss

Kabinettsbeschluss

Untersuchung abgelieferter Tierkadaver

Kabinett beschließt Untersuchung der abgelieferten Tierkadaver, um Tierschutzvergehen in den Haltungsbetrieben nachvollziehen zu können  

BVT kritisiert, dass Geflügel, Schafe und Ziehen von der Regelung ausgenommen werden

 

11. März 2021. Der Bundesverband Tierschutz begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Stärkung des Tierschutzes, dass nunmehr Veterinärbehörden die Möglichkeit haben, abgelieferte Tierkadaver in sogenannten Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN-Betriebe) zu untersuchen.

„Bei genauem Hinsehen zeigen viele Tierkadaver schwere Verletzungen auf, bei denen davon auszugehen ist, dass diese mit erheblichen und länger andauernden Schmerzen und Leiden verbunden gewesen sein müssen“, so Dr. Jörg Styrie, Geschäftsführer und promovierter Agraringenieur. „Betriebe, die Tiere derart malträtieren und leiden lassen, bis der Tod zur Erlösung wird, dürfen nicht ungestraft davonkommen“, so seine Forderung.

Um eine klare Rückverfolgung der Tierkadaver zum letzten Haltungsbetrieb zu ermöglichen, müssen nunmehr die abgelieferten Tiere eindeutig gekennzeichnet sein. Bei Rinderkadavern ist dies bereits der Fall, bei Schweinen sind die Betriebe jetzt  zur Kennzeichnung verpflichtet.

Wie notwendig diese Rückverfolgung ist, belegen Studien der Tierärztlichen Hochschule Hannover aus dem Jahr 2017. Mehr als 20 Prozent der lebend geborenen Schweine erreichen das Schlachtalter nicht. Das entspricht etwa 13 Millionen Schweinen. Sie werden über die VTN-Betriebe entsorgt.

Die Untersuchungen der Tierärztlichen Hochschule Hannover zeigten, dass mehr als zehn Prozent der abgelieferten Tiere starke Verletzungen hatten, die darauf hinwiesen, dass die Tiere erheblich gelitten haben mussten. Erschreckend auch das Ergebnis, dass mehr als 60 Prozent der Tiere nicht ordnungsgemäß getötet wurde. Zwar scheinen die Tiere häufig betäubt worden zu sein, jedoch wurde bei der Mehrheit der Tiere nicht die Hauptschlagader geöffnet, wodurch der Tod durch Herzstillstand in Folge des Blutverlustes eingetreten wäre. Dies lässt den Schluss zu, dass die Tiere vermutlich erschlagen wurden.

„Die Kontrolle der abgelieferten Tierkadaver auf Tierschutzvergehen in den Haltungsbetrieben war seit langem überfällig. Wir erwarten nunmehr auch eine konsequente Strafverfolgung der Tierhalter, die ihre Tiere haben leiden lassen“,  fordert Dr. Styrie.

Kritik übt der Bundesverband Tierschutz daran, dass die Regelungen zwar für Rinder und Schweine gelten, Kadaver von Geflügel, Schafen und Ziegen aber weiterhin nicht kontrolliert werden, obwohl die Tierschutzverstöße auch bei diesen Tieren in größerer Anzahl vorkommt.





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