Niedersachsen will weiter 14 Tage alte Kälber auf Transporte schicken
Bundesverband Tierschutz übt scharfe Kritik: Das Bundesland im Norden bremst zum wiederholten Mal den Tierschutz aus
Bundesverband Tierschutz e.V., Berlin, 18. Januar 2022. Erneut hat das Land Niedersachsen einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, um den Tierschutz auszubremsen. Dieses Mal geht es um die Verlängerung der Übergangsfrist um weitere zwei Jahre zum Transport von 28 Tage alten Kälbern.
Im Juni des letzten Jahres hatte der Bundesrat mit Unterstützung von Niedersachsen eine Überarbeitung der nationalen Tierschutztransportverordnung verabschiedet, in der es darum ging, das Alter von Kälbern bei Transporten von 14 Tage auf 28 Tage zu erhöhen. Da Kälber im Alter von 14 Tagen noch kein ausgebildetes Immunsystem haben und viele Kälber durch die Belastungen des Transportes erkranken, war eine Anhebung des Transportalters der Kälber von 14 auf 28 Tage aus tiermedizinischer Sicht, aber auch aus Gründen des Tierschutzes, dringend geboten. Für die notwendigen Maßnahmen, wie zum Beispiel den Kauf von Kälberiglus, wurde den Milchkuh- haltenden Betrieben eine einjährige Übergangsfrist eingeräumt. Diese Frist scheint Niedersachsen nun zu kurz zu sein. Das Land fordert eine Verlängerung um weitere zwei Jahre.
„Vermutlich haben die großen Milchviehbetriebe massiven Druck auf die Landesregierung ausgeübt, der dann zu dem Änderungsantrag geführt hat“, kommentiert Dr. Jörg Styrie, Geschäftsführer des Bundesverband Tierschutz e.V., den Sinneswandel der niedersächsischen Landesregierung. Die verlängerte Betreuungszeit der Kälber um 14 Tage ist für bäuerliche Betriebe in der Regel kein Problem, weil über das Jahr nur wenige Kälber geboren werden. Für große, industriell geführte Milchviehbetriebe sind mit den verlängerten Betreuungszeiten Mehraufwand und Zusatzkosten verbunden. Die notwendigen Maßnahmen zur den verlängerten Betreuungszeiten sollten aber nach Überzeugung des Bundesverband Tierschutz e.V. innerhalb eines Jahres umgesetzt werden können.
Mit besagtem Änderungsantrag versucht das Land Niedersachsen zum zweiten Mal einen gefassten Bundesratsbeschluss, an dem das Land selber mitgewirkt hat, zu Lasten des Tierschutzes zu ändern. Erst vor wenigen Tagen beantragte das Land die Tierschutz-Hundeverordnung dahingehend zu korrigieren, dass das Verbot der Hausbildung von Hunden mittels Stachelhalsband nicht für die Ausbildung von Diensthunden der Polizei gelten dürfe.
„Niedersachsen wird zum Bremser im Tierschutz. Das Land missachtet mit seinen Anträgen das Verschlechterungsverbot, das sich aus der Staatszielbestimmung Tierschutz ergibt. Politische Glaubwürdigkeit sieht anders aus“, so die Bewertung von Dr. Styrie.