Tierschutzverbände kritisieren Gesetzentwurf
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Mitte August den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung (TierhaltKennzG) veröffentlicht. In ihrem gemeinsamen Positionspapier üben der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., der Bundesverband Tierschutz e.V. sowie Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V. Kritik an der wertfreien Kennzeichnung. Sie bezweifeln, dass sie die gewünschte Lenkungswirkung hin zu einer besseren Tierhaltung bewirken wird. Um den überfälligen Umbau der Tierhaltung einzuleiten, sei mehr nötig als eine halbgare Kennzeichnung. Entscheidend sei, dass die Bundesregierung die unzureichenden gesetzlichen Mindeststandards verschärfe, einen Tierschutz-TÜV einführe und ein tragfähiges Finanzierungskonzept für den Stallumbau vorlege.
Die lange geplante Tierhaltungskennzeichnung soll die Haltungsbedingungen für den Verbraucher transparent machen. Ziel ist, laut BMEL, dass so mehr Produkte aus besseren Haltungsformen gekauft werden. Gekennzeichnet werden soll zunächst nur das Frischfleisch von Schweinen. Der Gesetzentwurf unterscheidet zwischen den fünf Haltungsformen „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Freiland” und „Bio“. Dabei sollen die Haltungsformen nur beschrieben, jedoch nicht gewertet werden. Eine Unterscheidung von weniger tiergerechten bis besonders tiergerechten Haltungsformen – wie bei der Vermarktung von Schaleneiern – ist nicht beabsichtigt.
Zwei Drittel des Fleischangebotes fallen unter den Tisch
Anders als im Koalitionsvertrag angekündigt, umfasst die Kennzeichnung nicht alle Aspekte der Tierhaltung. Außer bei Stufe 5 werden nur die Haltungsstandards in der Mast erfasst, die Bedingungen bei Aufzucht, Transport und Schlachtung fließen nicht in die Kennzeichnung ein. Ausgezeichnet werden soll zunächst nur verpacktes Frischfleisch von Schweinen sowie Ware an der Fleischtheke. Dies entspricht etwa 30 Prozent des gesamten Schweinefleischs. Alle anderen Schweinefleischprodukte, wie Wurst, Grillfleisch und sowie Fleisch, das in Restaurants, Kantinen und Krankenhäusern angeboten wird, werden nicht gekennzeichnet.
Positive Lenkungswirkung zweifelhaft
Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., der Bundesverband Tierschutz e.V. und Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V. bezweifeln, dass die geplante neutrale und inhaltlich wenig aussagekräftige Kennzeichnung die gewünschte Lenkungswirkung hin zu besseren Haltungsformen bewirken wird. Da die Verbraucher nur vage Hinweise erhielten, was die Haltungsformen für die Tiere konkret bedeuten, sei zu befürchten, dass sie in Zeiten hohen Lebensmittelpreise auf günstige tierische Produkte zurückgriffen, die jedoch häufig mit erheblichem Tierleid erzeugt wurden.
Stufe „Stall“ ist konventionelle Massentierhaltung
Unverständlich sei auch die Fokussierung auf die Schweinehaltung und das Ausklammern von gewürzten Fleischprodukten und der Gastronomie. Damit fielen zwei Drittel des Fleischangebotes bei der Kennzeichnung unter den Tisch. Außerdem sehen die Vereine die Gefahr, dass bei Verbrauchern bei den unteren Labelstufen der Eindruck entsteht, ein tierfreundliches Produkt zu kaufen. Die unterste Stufe „Stall“ sei jedoch nichts anderes als konventionelle Massentierhaltung. Bei den ersten vier Stufen sei es zudem erlaubt, die Tiere auf Vollspaltenbuchten und ohne Auslauf ins Freie zu halten. Eine tiergerechte Haltung sähe anders aus.
Nicht abgedeckt: Aufzucht, Transport und Schlachtung
Zudem gibt die Kennzeichnung in den ersten vier Stufen keinen Aufschluss über die Bedingungen bei Aufzucht, Transport und Schlachtung. Dabei käme es auch in diesen Bereichen zu massiven Tierschutzverstößen. Bespiel Schlachtung: 90 Prozent der Schweine in Deutschland würden noch immer mit CO2 betäubt, obwohl die Tiere dabei nachweislich unter Erstickungsängsten leiden. Es fehle zudem an wichtigen unabhängigen Vor-Ort-Kontrollen, ob die Haltungsvorgaben eingehalten werden.
Mindeststandards verschärfen, Tierschutz-TÜV einführen
Nach Ansicht der Vereine kann der notwendige Umbau der Tierhaltung nicht über eine Haltungskennzeichnung allein erreicht werden. Die vom BMEL selbst in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie wertete die Kennzeichnung 2021 lediglich als eine „essenzielle Komplementärmaßnahme“. Ein wichtiges Instrument sei die Einführung eines Prüf- und Zertifizierungsverfahrens für Stalleinrichtungen. In der Schweiz würden Bewilligungen beispielsweise nur erteilt, wenn bestimmte Anforderungen an eine tiergerechte Haltung erfüllt seien. Um den überfälligen Umbau der Tierhaltung endlich einzuleiten, sei mehr nötig als eine halbgare Kennzeichnung. Entscheidend sei, dass die Bundesregierung die unzureichenden gesetzlichen Mindeststandards entschieden verschärfe und ein tragfähiges Finanzierungskonzept für den Stallumbau vorlege.