10. April 2025. Gestern wurde der Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgestellt, der durchaus mit großer Spannung erwartet worden war. Doch die Bilanz ist ernüchternd: „Der Tierschutz wird keine Priorität haben“, sagt Claudia Lotz, Vorsitzende des Bundesverband Tierschutz e.V. enttäuscht.
Zwar wollen die Koalitionäre den „kritischen Diskurs in der Gesellschaft zur Tierhaltung“ aufnehmen und eine „Tierwohl-Initiative“ entwickeln, aber konkrete Ziele werden nicht genannt. Es sollen bundeseinheitliche Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme kommen, die Sachkunde von Tierhaltern eingefordert, der Antibiotikaeinsatz reduziert und grundsätzlich tiergerechte Haltungen angestrebt werden.
Zugleich wird festgehalten, dass der „wissenschaftliche Diskurs über Größen tiergerechter Haltungssysteme von Nutztieren auf den Weg“ gebracht werden soll. „Der Diskurs über artwidrige Haltungssysteme, die Tiere physisch und psychisch beeinträchtigen, ist längst geführt. Die Erkenntnisse, die wir daraus gewonnen haben, müssen einfach nur umgesetzt werden“, sagt die BVT-Vorsitzende mit Blick auf die Borchert-Kommission, die nach ihren Empfehlungen zum Umbau der Tierhaltung in Deutschland nicht den nötigen Rückhalt in der Politik sah und sich auflöste.
Zu begrüßen ist, dass für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung Milliarden zur Verfügung gestellt werden sollen. Finanzielle Mittel sollen auch in den praktischen Tierschutz, so u.a. in die überlasteten Tierheime fließen.
Leider findet sich nichts Koalitionsvertrag zu einem Verbot der hochbelastenden Tiertransporte in Drittländer, zur systematischen Reduzierung von Tierversuchen und zur konsequenten Überwachung in Schlachthöfen (soll „geprüft“ werden. Eine Positivliste für die Heimtierhaltung fehlt ebenso wie das eindeutige Bekenntnis zum Amt der/des Bundestierschutzbeauftragten. Die Kastration von Freigängerkatzen als bundeseinheitlich geregelte Verpflichtung für Tierhalter gibt es nicht, gleichfalls nicht die Zustimmung zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen.
Einig ist man sich hingegen, die Tierhaltungskennzeichnung auf weitere Tierarten auszuweiten. Das Gesetz tritt am 1. August – vorerst nur für Schweine – in Kraft.