Das Urteil spaltet schon jetzt: Zwei "Tierrechtsaktivisten" wurden vom LG Oldenburg verurteilt, weil sie in einen Schlachthof eindrangen, um den Todeskampf von Schweinen unter der hoch umstrittenen CO2-Betäubung filmisch festzuhalten und in den Umlauf zu bringen.
"Hausfriedensbruch" entschied das Gericht und belegte die beklagte Agrarwissenschaftlerin mit einem "Schadensersatz" von 98.000 Euro an den Schlachthofbetreiber. Die CO2-Betäubung ist legal, sie entspricht EU-Recht und dem deutschen Tierschutzgesetz.
Aber das Verfahren wird von Fachleuten scharf kritisiert, weil die Schweine einen fürchterlichen Todeskampf mit Schreien, Panik, Hyperventilation etc. durchleiden. "Das Landgericht Oldenburg hätte die Möglichkeit gehabt, die Pressefreiheit und das öffentliche Interesse an der - in den Augen vielen Fachleute nicht - nicht tierschutzkonformen Methode stärker zu würdigen", sagt Claudia Lotz, Vorsitzende des BVT mit Blick auf die zahlreichen Tierschutzskandale der vergangenen Jahre, die nur dank heimlicher Aufnahmen an die Öffentlichkeit dringen konnten.
Das Gericht argumentiert, dass der Schlachthof keinen Rechtsverstoß begangen habe. Er habe die CO2-Betäubung bei Schweinen eingesetzt, die nach EU-Recht (VO (EG) Nr. 1099/2009 und nach dem deutschen Tierschutzgesetz erlaubt ist. Aus diesem Grund sei die Straftat – der Hausfriedensbruch – nicht zu rechtfertigen.
„Würde man den Tierschutz ernsthaft als Verfassungsziel interpretieren, dürfte man nicht hinnehmen, dass Schweine unter CO2-Betäubung solch einem Ausmaß an (vermeidbarem) Leid ausgesetzt sind“, so Claudia Lotz.
Berücksichtigt wurde von Seiten des Gerichts nicht, dass das in Umlauf gebrachte Video nicht zu Privatzwecken erstellt wurde, sondern der Aufklärung diente. „Es geht um die Frage, ob die grausame CO2-Betäubung noch tierschutzkonform sein kann, auch wenn sie derzeit mit EU-Recht und dem deutschen Tierschutzgesetz vereinbar ist“, sagt die BVT-Vorsitzende und weiter:
„Sollten wir tatsächlich diejenigen, die mutig genug sind, Missstände anzusprechen und öffentlich zu machen, kriminalisieren? Wenn staatliche Gesetze Leiden zulassen, brauchen wir in der Demokratie zivilrechtliche Akteure, die das versteckte (!) Leiden sichtbar machen.“