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Wildtierverbot im Zirkus?

Wildtierverbot im Zirkus?

Nicht mit der CDU/CSU!

Was haben Singapur, Panama, Israel und Guatemala, um nur einige wenige außereuropäische Länder zu nennen, Deutschland voraus? Richtig, sie haben ein generelles Wildtierverbot in Zirkussen erlassen – ein Vorgehen, zu dem sich in den vergangenen Jahren auch viele EU-Länder entschlossen haben. Einige verbieten das Mitführen aller Wildtiere, andere nur bestimmte Arten. Griechenland, Italien, Malta und Zypern haben konsequenterweise ein Verbot für Wild- und domestizierte Tiere erlassen, so auch Bolivien und Ecuador.

In der geplanten Tierschutzgesetzreform der damaligen Bundesregierung war erstmalig ein Verbot für acht Wildtierarten (Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten, Großbären, Großkatzen und Robben) im Zirkus festgelegt. Weitere Wildtiere – wie Kängurus, Kamele, Greifvögel, Straße, Antilopen und Krokodile – waren zu unserer Enttäuschung ausgenommen. Gleichfalls alle domestizierten Tiere, die, wie viele Untersuchungen belegen, ebenfalls unter den Bedingungen eines reisenden Unternehmens (lange Fahrtstrecken, Bewegungsarmut, beengte Haltungsbedingungen, Überforderung im Training durch erzwungene Figuren und Formationen etc.) leiden.

Mit der amtierenden Bundesregierung wird es nun überhaupt kein Wildtierverbot geben!

Die CDU/CSU setzt sich mit seiner rückständigen Auffassung durch, dass ein Verbot ein „unverhältnismäßiger Eingriff“ in die Eigentumsrechte Berufsfreiheit der Zirkusbetreiber sei. Es reiche das Tierschutzgesetz, um Zirkustiere ausreichend zu schützen, nötig seien häufigere und strengere Kontrollen der Behörden, so die Auffassung. Die SPD wäre für ein Verbot, hat jedoch keine Chance, sich gegen den größeren Koalitionspartner für Bär & Co stark zu machen.

Warum ein Zirkus kein Lebensraum für Wildtiere und domestizierte Tiere sein kann

Elefanten, Bären, Großkatzen, Menschenaffen, Giraffen, Robben, Flusspferde, aber auch Lamas, Kamele, Dromedare sowie Pferde stellen Ansprüche an Haltung, Pflege oder Transport, die unter den reisenden Bedingungen eines Zirkus nicht erfüllt werden können. Um die Tiere gemäß § 2 Tierschutzgesetz ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend zu ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen, bedarf es großer, strukturierter Freigehege mit Kletter- und Rückzugsmöglichkeiten, Wasserbecken zum Schwimmen und Tauchen und ausreichend Platz. Im Zirkusalltag leben die meisten Tiere in einfachen Transportwagen mit kleinen vergitterten Veranden und Wasserbecken, die ihnen weder ein Umdrehen noch ein Untertauchen erlauben. Einzelhaltung für hoch soziale Tiere, Ketten- und Anbindehaltung für bewegungsfreudige Arten sind an der Tagesordnung. Hinzu kommen drangsalierende Ausbildungsmethoden und Dressuren, die jegliche Illusion einer „fantastischen Zirkuswelt“ mit Wildtieren, die aus Hingabe zu ihren Dompteuren durch Feuerreifen springen und viele Absurditäten mehr.  

Wissenschaftliche Gutachten belegen seit langem, dass die Haltung exotischer Wildtiere in Zirkusunternehmen niemals artgerecht sein kann. Unterbringung, Fütterung, Haltungsstrukturen und Versorgung widersprechen so eklatant den natürlichen Bedürfnissen der Tiere, dass viele von ihnen frühzeitig verenden.

Unser Rat

-           Besuchen Sie keine Zirkusse, die Tiere mit sich führen

-           Bitten Sie die Schulen Ihrer Kinder, keine Werbung von Zirkussen zuzulassen und Freikarten zurückzuweisen. Ermutigen Sie Lehrkräfte, das Thema Zirkus im Unterricht kritisch zu behandeln

-           Bitten Sie die verantwortlichen Politiker in Ihrer Stadt, sich für ein kommunales Auftrittsverbot für Zirkusunternehmen mit Tierhaltung stark zu machen. 100 Städte in Deutschland haben das bereits getan!





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Nur zusammen können wir den
Tieren ein besseres Leben schenken!