Sehr geehrter Herr Bundesminister,
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant nun endlich, die Anforderungen an die Haltung von Mastputen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zu regeln. Dies begrüßen wir grundsätzlich. Hierbei wird das BMEL jedoch zu beachten haben, dass die zu treffenden Regelungen mit höherrangigem Recht vereinbar sind – also mit Art. 20a Grundgesetz und § 2 Tierschutzgesetz. Der vollumfängliche grundlegende Umbau der Putenhaltung in Deutschland ist notwendig und für eine tierschutzkonforme Haltung alternativlos....
...das gemeinsame Schreiben von mehreren Verbänden hier lesen