Bekleidung für Reptilien und Brustgeschirre für Vögel – Achtung tierschutzwidrig!
Von zu kleinen Käfigen über verletzungsträchtiges, giftiges Spielzeug bis hin zu Geschirren und Leinen für Kleintiere, Reptilien und Hamster scheint das Angebot an tierschutzwidrigem Zubehör ständig größer zu werden.
Bitte bedenken Sie auch hier: Die schönste Beschäftigung können Sie selbst Ihren Tieren bieten: Durch ausreichend Sozialkontakte, auslastende Bewegung, gemeinsames Spielen und interessant gestaltete Freigehege (für Kaninchen).
Keinen Plastikvogel für den Vogel
Plastikvögel und Spiegel sollen allein gehaltenen Vögeln den „Partner“ ersetzen – eine geradezu zynisch anmutende Verkaufsstrategie des Handels. Vögel leiden entsetzlich ohne Artgenossen und sollten wirklich niemals als Einzeltiere gehalten werden. Die Fixierung auf den Plastikkumpel und den Spiegel kann zu Verhaltensstörungen führen und sogar zu Kehlkopfentzündungen durch fehlgesteuertes Fütterungsverhalten.
Ebenfalls gilt folgendes Zubehör für Vögel als tierschutzwidrig:
Panik in der unkontrollierbaren Hamsterkugel
Sie rollt und rollt und rollt, je nachdem wie sich der erregte Hamster in der transparenten Plastikkugel bewegt. Hersteller bietet die durchsichtige Kugel in verschiedenen Größen mit minimalen Lüftungsschlitzen an. Es gibt sie teilweise offen und geschlossen auf einem Ständer als Laufrad zu nutzen. Das eingesperrte Tier kann sich weder befreien noch zurückziehen, geschweige denn, die Richtung und das Tempo der sich fortbewegenden Kugel zu beeinflussen. Neben Stressreaktionen und mangelhafter Sauerstoffversorgung kann es zu gehörigen Verletzungen kommen, wenn die Kugel anstößt oder herunterfällt. Außerdem enthalten Hamsterkugeln gesundheitsgefährdende Weichmacher.
Weiteres tierschutzwidriges Zubehör für Kleinsäuger:
Die Lederjacke für Leguane
An Geschmacklosigkeit nicht zu überbieten, ist diese aberwitzige Laune des Handels: Kleidungsstücke für Reptilien! Sie können die Tiere beim „An und Auskleiden“ verletzen, sie einschnüren, die Bewegungsfähigkeit begrenzen, den Rückenkamm abknicken, zu Vergiftungserscheinungen durch enthaltene Gerbstoffe führen, die UV-Versorgung behindern und zu Hauptproblemen führen.
Abzulehnen sind gleichfalls als „Einsteigersets“ ausgewiesene Behältnisse für Reptilien und Mini-Terrarien für Wasserschildkröten mit Schildkröteninseln. Diesen Terrarien fehlt alles (Dimension, technische Ausstattung etc.), was zur artgerechten Haltung von Wasserschildkröten notwendig ist. Geschirre und Leinen sind ebenfalls als tierschutzwidrig einzustufen wie auch die Panzerpflegepräparate für Schildkröten. Sie führen zu Verstopfungen der Poren und Behinderung des natürlichen Häutungsvorgangs (Infektionsgefahr).
Laiserpointer für Katzen
Bei Katzen und Hunden besteht grundsätzlich Verletzungsgefahr durch zu kleines und ungeeignetes Spielzeug, das verschluckt werden kann. Dasselbe gilt für giftige, scharfkantige Materialien, die benagt, zerbissen und in Teilen verschluckt werden können. Besser geeignet sind Vollgummiprodukte, wobei bei Hunden unbedingt die Größe des Tieres berücksichtigt werden muss. Als hochgefährlich gelten Laserpointer, deren Lichtstrahl von Katzen gejagt werden soll. Hier besteht Verletzungsgefahr an der Netzhaut bis hin zur Erblindung bei Mensch und Tier.
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT e.V.) hat ausführliche Infoblätter zum downloaden zu tierschutzwidrigem Zubehör erstellt (www.tierschutz-tvt.de).
Wer seinen Tieren Weihnachten eine Freude machen möchte, könnte etwas ganz Besonderes füttern, die Lieblingsleckerlis parat haben und sie mit einem artgerechten Wurfspielzeug überraschen. Doch das Wichtigste: Seien Sie immer für Ihr Tier da, an 365 Tagen im Jahr.
Der BVT fordert schon lange eine bundesweite flächendeckende Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für „Freigänger“. Als erste Stadt in Deutschland hat Paderborn eine entsprechende Verordnung erlassen, die konsequenterweise die Katzenbesitzer als Verursacher in die Verantwortung nimmt.
Seit Februar 2009 müssen Katzen, die älter als fünf Monate sind und Freilauf bekommen, kastriert und gekennzeichnet sein. Wer gegen die Auflage verstößt, riskiert ein Bußgeld. Inzwischen folgen weitere Städte wie zum Beispiel Delmenhorst dem „Paderborner Modell“. Noch gibt es keine bundesweite Vorgabe, doch der bmt hofft, dass die kommunalen Regeländerungen Schule machen. Dabei können Tierfreunde aktiv mithelfen!
Katzenelend in Deutschland nimmt immer stärker zu -
schon mehr als zwei Millionen herrenlose Samtpfoten
Weit entfernt vom Mythos der Freiheit führen Katzen, die – anders als viele Menschen meinen – nicht auf ein selbständiges Leben in freier Natur eingerichtet sind, einen harten Überlebenskampf. Ihre Feinde sind der tägliche Hunger, Krankheiten, die Gefahren der Straße und der Mensch. Mehrere Hunderttausend Katzen fallen jährlich dem Verkehr zum Opfer, werden von Jägern im Rahmen des Jagdschutzes erschossen und der unerwünschte Nachwuchs von den Besitzern gesetzeswidrig getötet, ertränkt oder ausgesetzt.
Die Katzen, die ausgezehrt, oft krank und verletzt in Gärten, Parks, auf verwilderten Grundstücken und verlassenen Fabrikarealen siedeln, sind Nachkommen von behüteten Katzen mit Freigang. So sehr es zu begrüßen ist, dass Katzenhalter ihren Tieren das abenteuerliche, artgerechte Erkunden ihrer Umwelt ermöglichen möchten, so sehr ist die damit verbundene Verantwortungslosigkeit zu verurteilen: Denn jede unkastrierte Katze und jeder unkastrierte Kater mit Freigang trägt entscheidend zur weiteren Verelendung der Katzenpopulation bei!
Geschlechtsreife Katzen (ca. ab dem 7. Lebensmonat) können bis zwei bis drei Würfe im Jahr mit vier bis acht Jungen zur Welt bringen und schon ein bis zwei Wochen nach ihrer Trächtigkeit wieder rollig (Zeitraum der Paarungsbereitschaft) werden. Besonders schnell wächst der Bestand in begrenzten Lebensräumen wie Bauernhöfen oder Campingplätzen und mit ihm das Reservoir an übertragbaren Erregern. Katzenschnupfen und Katzenseuche, aber auch Leukose, Augenkrankheiten, Parasiten, Flöhe und Würmer suchen die durch chronische Mangelernährung geschwächten Tiere heim.
Gerade auf dem Land wird in der Regel die Auffassung vertreten, dass der Bestand sich von selbst reguliere, wenn Tierschützer ihre Hilfe bei der Kastration und medizinischen Versorgung von ausgezehrten, kranken „Bauernhofkatzen“ in ländlichen Regionen anbieten. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Katzen vermehren sich trotz harter Lebensbedingungen und schlechtem Allgemeinzustand zahlreich – wie auch jede nachfolgende Generation.
Wenn eine Katze nur zwei Mal jährlich wirft und drei Jungtiere überleben, so das viel zitierte Rechenbeispiel, wächst die Population innerhalb von sieben Jahren auf 420.000 Tiere an. Vermehren sich alle Nachkommen entsprechend, ergibt sich innerhalb eines Jahrzehnts die stattliche Zahl von 240 Millionen Katzen!
Bei rechtzeitigem Kontakt zu Menschen (bis ca. siebte Lebenswoche) sind die Kleinen – anders als ihre furchtsamen Eltern – durchaus in der Lage, eine enge Beziehung zu ihren Bezugspersonen aufzubauen und können noch problemlos in liebevolle Hände vermittelt werden. Leider gilt das nicht für ihre älteren Artgenossen, die halb verhungert, krank oder verletzt von Tierheimen aufgenommen und oft aufwändig (und kostenintensiv) medizinisch versorgt werden müssen. Diese Tiere haben in der Regel so lange in Freiheit und mit der instinktiven Furcht vor Menschen gelebt, dass sie nicht vermittelbar sind.
Für die ohnehin ausgelasteten Tierheime bedeutet die Dauerversorgung der scheuen Wilden eine zusätzliche personelle, räumliche und finanzielle Belastung. Hinzu kommt, dass die an freies Umherstreifen gewöhnten Katzen physisch und psychisch unter der ungewohnten Haltung – eingesperrt und zwangsvergesellschaftet mit anderen Katzen – leiden und sich im Laufe ihrer „Gefangenschaft“ nicht selten sogar aufgeben.
Keine Lösung: Fütterungsverbote sind aus Sicht des Tierschutzes streng abzulehnen!
Während Österreich als erstes Land schon 2005 die Besitzer von freilaufenden Katzen durch eine verpflichtende Kastration und Kennzeichnung per Bundesgesetz in die Verantwortung nahm, gingen einige deutsche Gemeinden in den vergangenen Jahren dazu über, Fütterungsverbote für herrenlose Katzen zu erlassen.
Anstatt auf eine tiergerechte und nachhaltige Lösung wie die Kastration (mit Rückkehr an den angestammten Futterplatz bei weiterer sachkundiger Betreuung der Futterstellen) zu setzen, wurde billigend der jämmerliche Tod der Katzen durch Verhungern in Kauf genommen, kritisierte der bmt.
Dabei ist die Errichtung zentraler Futterstellen mit konsequenter Kastration, wie von Tierschutzorganisationen, Katzenschutzverbänden und privaten Tierfreunden seit langem praktiziert, aus mehreren Gründen sinnvoll:
Kastration, Kennzeichnung und Registrierung –
der einzig tiergerechte und nachhaltige Weg
Bevor die Bundesregierung eine verpflichtende Kastration und Kennzeichnung bundeseinheitlich gesetzlich festschreibt, sind die Kommunen gefordert, so das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Nach Paderborn und Delmenhorst diskutieren mittlerweile auch Städte wie Berlin, Köln und Göttingen eine entsprechende Verordnung.
Bislang tragen Tierschutz- und Katzenschutzvereine den Mammutanteil der Kosten für Kastration und Kennzeichnung, von der medizinischen Versorgung ihrer zahlreichen heimatlosen Schützlinge ganz zu schweigen. In der Regel erhalten sie keine Unterstützung von den Kommunen für ihre dem Allgemeinwohl dienende und den Steuerzahler entlastende Aufgabe. Die Lösung kann nur heißen, die Verursacher des Katzenleids – die Katzenhalter – in die Pflicht zu nehmen, wie es Österreich seit Jahren per Bundesgesetz praktiziert.
In Paderborn müssen Freigänger ab dem fünften Lebensmonat kastriert werden – wer gegen die Auflage verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnn. Das gilt ebenfalls für Personen, die Katzen an Futterstellen versorgen und nicht kastrieren lassen. Durch die Kennzeichnung mit Mikrochip (ohne Narkose möglich) kann die Kastration nachvollzogen werden und bietet außerdem die Möglichkeit, den Besitzer des Tieres ausfindig zu machen, wenn gleichzeitig eine Registrierung vorgenommen wurde.
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Was können Sie noch tun?
Im Kasten
Der BVT weist darauf hin, dass alle Tötungsmaßnahmen (Erschießen, Vergiften, Fangen zwecks Tötung etc.) von Katzen und ihren Nachkommen mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind! Gleiches gilt für das Aussetzen von Katzen(würfen) und das plötzliche Beenden einer bislang regelmäßigen Fütterung.
Im Kasten/Spalte
Kastration und Sterilisation –
unterschiedliche chirurgische Eingriffe
Katzen werden sterilisiert und Kater kastriert? Diese Einschätzung hält sich hartnäckig. Doch bei der Kastration und Sterilisation handelt sich um verschiedene chirurgische Eingriffe: Während bei der Kastration die Keimdrüsen – die Eierstöcke bei der Katze, die Hoden beim Kater – entfernt werden, unterbricht/unterbindet man die männlichen Samenleiter bzw. die weiblichen Eileiter bei der Sterilisation. So werden die Tiere zwar unfruchtbar, aber der Geschlechtzyklus und die damit verbundenen Aktivitäten bleiben erhalten.
Anders bei der Kastration: Hier werden Fortpflanzung und entsprechende Verhaltensweisen ausgeschaltet. Kater markieren ihre Umgebung nicht mehr geruchsintensiv mit Urin, sind seltener in Revier- und Konkurrenzkämpfe verwickelt und reduzieren ihren Aktionsradius im Freien (und damit die Unfallgefahr), weil sie nicht auf „Brautschau“ gehen müssen. Katzen werden nicht mehr rollig, und das Risiko, Gebärmutter- und Gesäugetumoren zu erkranken, geht gegen Null. Die Tiere werden allgemein anhänglicher, und ihre Lebenserwartung steigt beträchtlich. Der Grund: Bei Revier- und Konkurrenzkämpfen sowie dem Deckakt werden häufig Infektionskrankheiten (Katzenleukämie, Katzen-Aids, Katzenseuche etc.) übertragen. In der Praxis werden ausschließlich Kastrationen durchgeführt – bei Tieren mit Freigang vor Einsetzen der Geschlechtsreife nach dem fünften Monat.