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Unsere Tierschutz-Themen von A-Z

Keine Rasseliste mehr

Neue Hunde-Verordnung in MV

Ab August soll in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Hunde-Verordnung gelten. Kernpunkt ist die Streichung der Rasseliste mit allen Beschränkungen, mit denen die Haltung sogenannter Kampfhunde verbunden war. Zu den gefährlichen Hunden zählen American Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier.

So wird es auch keine Verpflichtung eines generellen Sachkundenachweises für Hundehalter*innen geben und keine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und verpflichtende Kennzeichnung des Hundes. Diese drei Aspekte kritisieren Tierschutzorganisationen wie der BVT und verweisen auf Niedersachsen, das u.a. allen Hundehaltern einen Sachkundenachweis vorschreibt. 

Sollte ein Hund in Mecklenburg-Vorpommern auffällig werden, Menschen beißen, anspringen oder Wild jagen, wird er in der neuen Hunde-Verordnung als gefährlich geführt.

Dann gilt: Maulkorb- und Leinenzwang, Sachkundenachweis-Pflicht für die Besitzer*innen. Die Rückstufung vom gefährlichen zum ungefährlichen Hund ist nicht vorgesehen, was der BVT für eine schlechte Lösung hält.

Die neue Hunde-Verordnung löst die alte ab, die fast 22 Jahre gültig war. 

 




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