Die geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium enthält positive Ansätze, bleibt jedoch in unseren Augen unvollständig.
Mit Einschränkungen hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:
- schärfere Strafen bei Misshandlungen von Tieren (vorgesehene Anhebung von drei auf fünf Jahre Freiheitsentzug, in schweren Fällen auf zehn Jahre. Erhöhung der Geldbuße auf bis zu 100.00 Euro)
- Verbot der Anbindehaltung bei Rindern mit füfjährihger Übergangsfrist (Ausnahmen vorgesehen bei 1. kleinen Betrieben mit wenig Tieren und 2. in der Saison. Konkret heißt das: Rinder über sechs Monaten in Betrieben mit höchstens bis zu 50 Tieren dürfen weiter angebunden werden, wenn sie während der Saison Zugang zu Weideland haben und ganzjährig mindestens zwei Mal pro Woche Zugang zum Freigelände)
- verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen (Ausnahmen vorgesehen für Schlachthöfe, die jährlich weniger als 1000 Großtiere bzw. weniger als 150.000 Kaninchen oder Geflügel schlachten)
- Ausstellungs- und Werbeverbot für Qualzuchten (wenig wirksam durch fehlende Konkretisierung im Gesetz, welche Merkmale als Qualzuchtmerkmale zu definieren sind und 2. ein Handels und Haltungsverbot für qualgezüchtete Tiere)
- Identitätsnachweis für Online-Handel mit Tieren (zu schwach formuliert. Vorgesehen sind beim Einstellen der Tiere den Namen anzugeben, die Adresse und die Transpondernummer der Tiere)
- Betäubungspflicht für Kopffüßer und Zehnfusskrebse. Sie dürfen nicht mehr lebend in kochendes Wasser geworfen werden, sondern müssen wie Wirbeltiere vor der Schlachtung betäubt werden
- Mehr Schutz für Tiere vor Mähmaschinen in der Landwirtschaft und Mährobotern im Garten. Hier sollen die Betreibenden zur Suche von Maßnahmen verpflichtet werden, die Tiere vor Verletzungen schützen. Auch möglicherweise Verbot des nächtlichen Einsatzes von Mährobotern
Es fehlen:
- Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus, das innerhalb der EU, aber auch in außereuropäischen Staaten längst gilt
- Verbot von Lebendtiertransporten in Tierschutz-Hochrisikostaaten,
- Verbot von Amputationen bei landwirtschaftlich gehaltenen Tieren. So dürfen Schwänze bei Ferkeln und Geflügelschnäbel weiter amputiert werden. Allkerdings gelten nun Betäubungspflichten bei Rindern, wenn sie enthornt und/oder kastriert werden
- Verbot von Handel und Haltung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen
- Änderung der Vorschriften für Tierversuche, nachdem die nicht richtlinienkonforme Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie von der EU moniert wurde
- Einführung der Kennzeichnung- und Registrierungspflicht, die eine wichtige Maßnahme in der Regulierung des Online-Handels mit Tieren wäre. Sie soll später per Verordnung folgen
- Eine Positivliste für Tiere, die gehandelt und privat gehalten werden dürfen.