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Unsere Tierschutz-Themen von A-Z

Jagdgesetz in NRW

Zu den gesellschaftlich strittigen Themen gehört auch die Jagd. Die Position des BUNDESVERBAND TIERSCHUTZ hierzu ist eindeutig: Wir lehnen die Jagd auf Tiere in ihrer heutigen Form grundsätzlich ab. Die Aneig­nung und Tötung eines Tieres bedarf nach dem Tierschutzgesetz zumindest eines ver­nünftigen Grundes. Eingriffe in die Bestände freilebender Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (”Wild”) sind nur aus übergeordneten Gründen der Erhaltung oder Entwicklung der natürlichen Lebensgemeinschaften und ihrer Lebensräume oder bei Gefahr erheblicher volkswirtschaftlicher Schäden zulässig, wenn sie aus den Lebensäußerungen der Tiere erwachsen.

Die bisherigen Prinzipien und Praktiken der Weidgerechtigkeit, der Hege und des Jagdschutzes, wie sie im Deutschen Jagdgesetz formuliert und vom Deutschen Jagdschutz­verband traditionsbewusst verteidigt werden, sind in vielen Punkten nicht mehr zeitge­mäß und mit den Zielen des Tier-, Natur- und Artenschutzes nicht vereinbar. Insbeson­dere die erlebnisorientierte Hobby- und Freizeitjagd steht dem Natur- und Artenschutz­gedanken kontraproduktiv gegenüber und ist aus tierethischen Gründen ebenso ent­schieden abzulehnen wie die Jagd auf Haustiere.
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