Mit der belebten Natur hat es die FDP eher nicht, das können Tier-, Natur- und Umweltschützer leidvoll aus den vergangenen Jahren berichten.
Auch in der aktuellen Glyphosatdebatte - die EU-Kommission will eine Verlängerung der Zulassung um weitere zehn Jahre - erweisen sich die Lindner-Getreuen als Blockadepartei. Am Freitag (13. Oktober) sollte über den im Vorfeld scharf kritisierten Vorschlag der EU-Kommission abgestimmt werden, doch Deutschland enthielt sich auf Treiben der FDP!
Cem Özdemir hat stets betont, wie wichtig ihm das Verbot des Einsatzes von Glyphosat ist. Jährlich 4000 Tonnen werden allein in Deutschland auf die Felder gesprüht und hingenommen, dass alle (nicht entsprechend gentechnisch veränderten) Pflanzen eingehen und mit ihnen Insekten, weil den kleinen Krabblern durch das Unkrautvernichtungsmittel die Nahrungsgrundlage entzogen wird. Insekten fehlen dann Säugetieren und Fischen in der Nahrungskette.
Dass das zunehmende Artensterben und der alarmierende Verlust von Biodiversität auch ein Thema für die Politik sein muss, scheinen offenbar nicht alle Parteien zu verstehen. Dabei gibt es zahlreiche unabhängige Studien zur Wirkung von Glyphosat auf den Menschen (krebserregend, neurotoxisch etc.) und Nachweise, wie massiv sich das weltweit eingesetzte Herbizid auf Böden, Gewässer und die Luft auswirkt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat trotz der Studienlage festgestellt, dass die Verwendung von Glyphosat keine "kritischen Bedenken" aufwirft.
Die Zulassung für Glyphosat für den EU-Markt läuft nach dem 15. Dezember EU-weit aus. Im Koalitionsvertrag hat sich die amtierende Bundesregierung allerdings darauf verständigt, das Unkrautvernichtungsmittel Ende des Jahres vom Markt nehmen zu wollen. Doch wenn die EU-Zulassung länger laufen sollte, wird das Verbot des Einsatzes für Deutschland nicht einfach. Im Laufe des November will die EU-Kommission entscheiden, wie es mit dem Umweltgift von Bayer weitergeht. Auch ohne Einigung der Länder könnte die EU-Kommission die Verlängerung des Einsatzes um zehn Jahre beschließen.