Im Koalitionsvertrag versichert die Bundesregierung, die Jagd auf Wölfe zu erleichtern. Auch der Bundesrat hat am 11.04. in seinem Entschließungsantrag die Union und SPD aufgefordert, den Wolf in seinem Bestand stärker zu "regulieren" und seine Bejagung zuzulassen.
Jagdverbände und Agrarlobby machen sich seit der Rückkehr des Wolfes nach Deutschland für seinen Abschuss stark. Doch Wölfe sind durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (EU-Recht) geschützt und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen geschossen werden. Zwar wurde der Wolf in der Berner Konvention in seinem Schutzstatus ("streng geschützt" auf "geschützt") herabgestuft, doch bedeutet diese Änderung, die im März 2025 in der Berner Konvention vorgenommen wurde, nicht, dass Wölfe nun grundsätzlich getötet werden dürfen.
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie gestattet die Bejagung auf Wölfe, wenn der "günstige Erhaltungszustand" der Population erreicht ist, die Art nicht gefährdet ist, Weidetiere gerissen werden und Herdenschutzmaßnahmen versagen.
Alle Voraussetzungen gelten derzeit als nicht erfüllt. Wie Wolfsexperten betonen, ist in Deutschland der "günstige Erhaltungszustand" noch nicht erreicht. Bundesländer mit starken Wolfspopulationen sind Mecklenburg Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen, während weitaus weniger Rudel, Paare oder Einzeltiere in allen anderen Bundesländern gesichtet werden. Neben der zunehmenden illegalen Jagd auf Wölfe, bei der Leitwölfe gezielt getötet oder ganze Familienverbände ausgelöscht werden, sehen wir als weiteres großes Problem das mangelnde Herdenschutzmanagement.
Weidetierhalter werden von behördlicher Seite bei Abwehrmaßnahmen (Elektrozäune, Herdenschutzhunde etc.) für Wölfe völlig unzureichend unterstützt. Das Beantragen finanzieller Fördergelder ist schwerfällig und langwierig. Gute Erfahrungen mit erfolgreichem Wolfsmanagement liegen aus anderen EU-Ländern vor, fließen jedoch in aktuelle Entscheidungen kaum mit ein, kritisieren wir.
Die angekündigte Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht bedient die Klientel der Parteien und ist nicht geeignet, die kontroverse Debatte um den Wolf zu befrieden. Derzeit darf der Wolf in Deutschland - geregelt im §45 des Bundesnaturschutzgesetzes - nur dann geschossen werden, wenn er mehrfach Weidetiere getötet hat und sich weiter im Umkreis der Tiere aufhält. Die Abschussgenehmigung erteilt die Naturschutzbehörde und kann sie eben auch verweigern, wenn sie die Begründung der Antragsteller für einen Abschuss als nicht schlüssig erachtet.
Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht wird er zum jagdbaren Tier.